Mit 1. Juli 2025 endet in Österreich die KIM-Verordnung, eine Maßnahme, die seit August 2022 die Kreditvergabe für den Immobilienkauf und den Eigentumserwerb in Österreich massiv behindert hat. Was bedeutet dieses Aus für künftige Immobilienkäufer? Wird der Traum vom Eigenheim nun wieder realistischer – oder bleiben die Hürden trotz Reform hoch?
Wir fassen zusammen, was sich ändert und was das für Sie bedeutet.
Die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) wurde 2022 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassen. Ziel: eine Überhitzung des Immobilienmarkts zu verhindern und Banken zu einer verantwortungsvolleren Kreditvergabe zu verpflichten. Die Verordnung sorgte zwar für eine Stabilisierung des Marktes und einen Schutz vor Überschuldung, wurde aber von Käufern sowie von Immobilienräten und Banken kritisiert. Die Vorgaben erschwerten besonders Familien und jungen Erstkäufern die Anschaffung einer Immobilie und führten zu einem deutlichen Nachlassen der Bautätigkeit sowie sinkenden Kreditvergaben.
Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung werden flexiblere Richtlinien eingeführt. Die neuen, unverbindlichen Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) sollen als Leitfaden für Banken und Kreditinstitute dienen und orientieren sich inhaltlich an den alten Verordnungen. Durch die Lockerungen werden die entsprechenden Bankenprozesse unkomplizierter und effizienter, und eine individuelle, flexible Kreditbeurteilung wieder möglich.
Fachleute sehen in der neuen Regelung einen wichtigen Impuls für die Branche. Sinkende Zinsen und rückläufige Inflation machen Immobilienfinanzierungen wieder attraktiver und schaffen neue Möglichkeiten. Die Experten loben die flexiblere Kreditvergabe bei weiterhin kalkulierbarem Risiko, die besonders auch Familien und jungen Erstkäufern wieder realistischere Aussichten auf ein Eigenheim gibt.
Das Aus der KIM-Verordnung schafft Rückenwind für Immobilienkäufer – besonders für jene, die über solides Einkommen verfügen, aber nicht über hohe Eigenmittel. Interessierte sollten diesen historisch günstigen Moment nutzen, sich jetzt gut informieren und ihre Finanzierung realistisch durchrechnen, um sich den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen.
Tipp: Auch die Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragungen gilt noch bis 1. Juli 2026. Wer bis dahin kauft und ein dringendes Wohnbedürfnis nachweist, kann mehrere tausend Euro sparen. Mehr dazu in unserem Interview mit RA Dr. Stephan Briem.
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