
Egal, ob Sie das geerbte Haus der Großeltern veräußern, die Eigentumswohnung wechseln oder einfach wissen möchten, was beim Immobilienverkauf steuerlich auf Sie zukommt: Hier ist der kompakte und verständliche Überblick über die wichtigsten Regeln in Österreich.
Die Immobilienertragsteuer ist eine Sondersteuer auf den Gewinn, den Sie beim Verkauf einer privaten Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus) erzielen.
Die wichtigste historische Weichenstellung fand im Jahr 2012 statt: Seither gibt es die alte „10-jährige Spekulationsfrist“ in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Das bedeutet: Prinzipiell sind Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen unbefristet steuerpflichtig – es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme.
Wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt vor allem davon ab, wann Sie die Immobilie ursprünglich erworben haben. Man unterscheidet streng zwischen zwei Kategorien:
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Verkauf steuerfrei:
Um die Abwicklung kümmert sich im Regelfall der Vertragserrichter – meist ein Rechtsanwalt oder Notar. Die Kanzlei berechnet die ImmoESt, behält den Betrag ein und führt ihn direkt an das Finanzamt ab.
Verkäufer sollten alle Belege über Anschaffungskosten und Sanierungen parat haben, um den Gewinn korrekt zu ermitteln.
Startbild:
KI-generiertes Bild, erstellt mit Gemini/Chatgpti für BSC Immobilien, Juli 2026.
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