
Aktuell profitieren Käufer:innen in Österreich noch von einer temporären Gebührenbefreiung bei der Grundbuch- (1,1 %) und Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %), die im Zuge des Wohn- und Baupakets 2024 eingeführt wurde.
Diese gilt für Immobilienkäufe mit Vertragsabschluss nach dem 31.03.2024, sofern der Grundbuchsantrag zwischen 01.07.2024 und spätestens 30.06.2026 beim zuständigen Grundbuchsgericht eingebracht wird – maßgeblich ist dabei das Einlangen des Antrags, nicht das Kaufdatum.
Die Befreiung ist an Bedingungen geknüpft, insbesondere muss die Immobilie dem dringenden Wohnbedürfnis (Hauptwohnsitz) dienen und gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000 (darüber anteilig, ab € 2 Mio. entfällt sie komplett).
Für Käufer besonders relevant: Die derzeitige Befreiung von den Eintragungsgebühren ist nur befristet gültig und endet mit 30.06.2026 – danach sind die regulären Gebühren wieder in voller Höhe zu entrichten.
Für Kaufinteressenten bedeutet das: Wer noch von dieser Förderung profitieren möchte, sollte den Erwerb und insbesondere die Grundbucheintragung rechtzeitig vor diesem Stichtag abwickeln.
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